Gleichstellungs- und Diversitätsatlas

Die Stabsstelle Vielfalt und Gender legt zur Landessynode 2022 eine umfangreiche Auswertung zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes vor. Der Gleichstellungs- und Diversitäts-Atlas gibt u.a. Auskunft über die Beschäftigtenstruktur und die Zusammensetzung von (Leitungs-)Gremien. Erstmals werden neben Geschlecht auch Kriterien wir Alter oder beruflicher Status dargestellt.

Sehr homogen

Insgesamt zeigt sich, dass es in vielen Gremien mehr Männer als Frauen gibt und junge Menschen deutlich unterrepräsentiert sind. So sind beispielweise in den Kreissynodalvorständen gerade einmal 8% der Mitglieder jünger als 50! Oft stellen Pfarrer*innen und kirchlich bzw. diakonisch Beschäftigte die Mehrheit der Gremienmitglieder.

Nominierungsausschüsse

Nominierungsausschüsse, denen eine zentrale Rolle zukommt bei der Besetzung von Gremien, sind mehrheitlich mit Pfarrpersonen besetzt sind und 83% der Mitglieder sind älter als 50. Das lässt durchaus Rückschlüsse auf den Suchradius zu und auf die Entscheidung, wer „geeignet“ erscheint und wer nicht. Hier schlägt die „homosoziale Kooptation“ voll durch: Menschen suchen sich für die Zusammenarbeit ähnliche Menschen aus, denn mit denen kommt man erfahrungsgemäß schnell und effektiv zu Lösungen. Ob diese Lösungen dann immer optimal sind, darf hinterfragt werden. Denn je mehr Kompetenzen und Perspektiven bei Entscheidungsfindungen eine Rolle spielen, desto aufwändiger ist zwar der Prozess der Entscheidungsfindung, desto besser und nachhaltiger ist im Allgemeinen aber das Ergebnis . Ziel sollte eine deutlich diversere Besetzung von Nominierungsausschüssen sein.

Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz regelt u.a. die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten, die Erstellung von Förderplänen zur Geschlechtergerechtigkeit und die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien. Leider kann hier ein Satz aus dem Gleichstellungsbericht von 2014 unverändert zitiert werden: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Gleichstellungsgesetz kaum umgesetzt und seit seinem Bestehen in weiten Teilen der rheinischen Kirche sanktionsfrei ignoriert wird.“.
Die wenigsten Gremien sind paritätisch besetzt und gerade mal 27% der Anstellungsträger haben eine oder einen Gleichstellungsbeauftragte*n benannt und lediglich 12% einen Förderplan erstellt.

Fazit

Die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist eine bleibende Aufgabe und anscheinend auch Herausforderung.

Für die Wahlen in 2024 ist eine größere Diversität in den Gremien anzustreben. Dafür sollten bereits ab 2022 Maßnahmen ergriffen werden, die dieses befördern und die z.B. in den Studien „Mehr Frauen in Leitungsgremien“ und „Jugend will mitgestalten“ beschrieben sind. Die Zusammensetzung von Leitungsgremien sollte bewusst als Steuerungsinstrument für den Kontakt zu gesellschaftlichen Gruppen, die bisher wenig an der kirchlichen Arbeit partizipieren, eingesetzt werden. Ebenso könnte eine „Kultur des Wechsels“ befördert werden, z.B. durch die Begrenzung der Amtszeit auf 2 oder 3 Wahlperioden.

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