Gleichstellung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt seit 2001 das „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ (Gleichstellungsgesetz). Es regelt u.a.

  • die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache
  • die Erstellung von Förderplänen zur Geschlechtergerechtigkeit
  • die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • die Bestellung und Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungs- und Diversität-Atlas

Die Genderstelle berichtet der Landessynode alle vier Jahre über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Es wird u.a. aufgezeigt, wie es um die Beteiligung von Frauen und Männern an den Leitungsgremien bestellt ist. Zur Landessynode 2022 wird der Bericht erstmals um Daten zu anderen Diversitätsmerkmalen wie Alter oder beruflicher Status von Gremienmitgliedern erweitert.