Gleichstellungsbeauftragte

Jeder Anstellungsträger mit mehr als 30 Beschäftigten muss eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind zu beteiligen bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche sowie bei der Aufstellung des Förderplanes zur Geschlechtergerechtigkeit.

Konferenz

Einmal jährlich bietet die Genderstelle eine Konferenz für die Gleichstellungsbeauftragten der Kirchenkreis und Gemeinden sowie der Ämter, Werke und Einrichtungen an.