Bereits seit 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Die Landessynode 2020 hat das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verabschiedet.
Weitere Informationen dazu hier .
Downloads
- Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Webseite Kirchenrecht-EKiR)
- Schutzkonzepte praktisch 2021 - Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt 14.6 MB
- Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden - Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt 4.9 MB