Sexualisierte Gewalt

Bereits seit 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein strukturiertes Verfahren zum Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Die Landessynode 2020 hat das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verabschiedet.

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