Sprache

Rechtliche Vorgaben

Eine diskriminierungsfreie Sprache verwendet Personenbezeichnungen, die alle Geschlechter umfassen. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat bereits 1995 Leitlinien zur Abfassung von Gesetzen, Verordnungen und Formularen erlassen. Auch das Gleichstellungsgesetz fordert in §3: „Kirchengesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen.“ und empfiehlt die Verwendung von geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen.

Diskriminierungsfreie Formulierungen

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zu einer dritten positiven Möglichkeit des Geschlechtseintrags bei Geburten (neben männlich und weiblich auch divers) sollte diskriminierungsfreie Sprache nach Möglichkeit auf alle Geschlechter inkludierende Begriffe zurückgreifen, wie z.B. „Liebe Geschwister“ (statt „Liebe Schwestern, liebe Brüder“), Studierende (statt Studentinnen und Studenten) oder Mitarbeitende (statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). So werden auch Menschen, die sich nicht männlich oder weiblich zuordnen können oder wollen, sprachlich berücksichtigt.

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